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Allgemeine Geschäftsbedingungen "Action aus der Kiste"

 

Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung an Lazertag.at aufgeben. Durch Aufgabe einer Bestellung an Laszertag.at erklären Sie sich mit der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1. Vertragsabschluss und Übernahme

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die vom Vermieter erhaltene Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurückschickt.
Der Vermieter wird sein Möglichstes tun, um den Terminwunsch des Mieters zu
erfüllen, behält sich jedoch das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Für Schäden, die aus einer Nichterfüllung resultieren sollten, wird keine Haftung übernommen.

Die Anlieferung der Mietgegenstände erfolgt per Post. Die Gebühren sind im Paketpreis inkludiert berechnet. Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters.
 

2. Zahlungsbedingungen, Kaution und Storno
Der Gesamtrechnungsbetrag ist vom Mieter per Vorauskasse zu begleichen. Die Gesamtrechnung beinhaltet die Mietpreise, Versandgebühren sowie eine Kaution in Höhe von 100,00 €. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution zurückerstattet.


Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet.
Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit.
Bis 7 Tage vor vereinbartem Paketversand: 50% Stornokosten
Bis 4 Tage vor vereinbartem Paketversand: 75% Stornokosten
< 4 Tage vor vereinbartem Paketversand: 90% Stornokosten


3. Mietdauer
Die Mietdauer entspricht einem Wochenende. Die Retoursendung muss am Montag aufgegeben werden. Falls die Mietgegenstände nicht termingemäß retourniert werden, sind pro angefangenem Tag und Mietgegenstand 10,00 € zu zahlen.

4. Ausweispflicht
Der Mieter ist verpflichtet, seinen Pass, Personalausweis oder sonstiges Dokument, das eine eindeutige Identifizierung ermöglicht, vorzulegen.

5. Prüfung der Mietsache
Beanstandungen über Mängel an den Mietgegenständen können nur bei der Übernahme derselben geltend gemacht werden. Diese müssen schriftlich und per Foto dokumentiert werden und an Lazertag.at übermittelt werden.
Sofern schriftlich nicht anders festgehalten, hat der Mieter alle Mietgegenstände in gebrauchsfähigem Zustand erhalten.

6. Sorgfaltspflicht
Die Mietgegenstände sind sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Allfällig entstandene Mängel und Defekte sind zu melden.
 

7. Sicherheitsvorschriften
Der Mieter soll alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen einhalten. Außerdem darf der Mieter mit den Gegenständen keine anderen Personen in irgendeiner Weise beeinträchtigen, stören oder gefährden.

 

 

8. Haftung
Während der Mietdauer lehnt der Vermieter jede Haftung im Zusammenhang mit den Mietgegenständen ab. Der Mieter ist allein für die Mietgegenstände haftbar. Insbesondere werden die Mietgegenstände auf Gefahr des Mieters transportiert, gelagert und betrieben. Die Einhaltung der Gesetze und das Einholen eventuell erforderlicher Bewilligungen ist Sache des Mieters.
Dem Mieter ist bewusst, dass ein Mietgegenstand 75,00 € wert ist und er im Falle einer Beschädigung voll haftet. Die Geräte gelten erst nach vollständiger Funktions- und Zubehörkontrolle durch den Vermieter (bis zum folgenden Werktag) als in einwandfreiem Zustand zurückgenommen. Alle Mietsachen sind in ihrer Nutzung auf das österreichische Staatsgebiet beschränkt.

9. Reinigung der Mietartikel
Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Mietartikel sorgfältig behandelt werden. Die Mietartikel müssen trocken, sauber und vollständig wieder verpackt und retourniert werden.
Eine Nachberechnung übermäßig verschmutzter Artikel bleibt vorbehalten.
 

10. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters.
 

11. Es gelten grundsätzlich nur schriftliche Vereinbarungen.
 

12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieser Vereinbarung.

 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag einschließlich seiner Beendigung ist ausschließlich unser Geschäftssitz.
Es findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung.


14. Änderung der Geschäftsbedingungen
Der Vermieter behält sich das Recht vor die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern und den Kunden schnellstmöglich zu informieren.

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